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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - L 7 AS 778/10 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - L 7 AS 778/10 B ER (https://dejure.org/2010,17062)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.08.2010 - L 7 AS 778/10 B ER (https://dejure.org/2010,17062)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. August 2010 - L 7 AS 778/10 B ER (https://dejure.org/2010,17062)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - L 7 AS 778/10
    Die Vorschrift stellt allein auf die Förderungsfähigkeit der Ausbildung ab (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 06.09.2007, Az. B 14/7b AS 28/06 R und Urteil vom 30.09.2008, Az. B 4 AS 28/07 R, jeweils m. w. Nachweisen).

    Es muss die durch objektive Gründe belegbare Aussicht bestehen - nachweisbar beispielsweise durch Meldung zur Prüfung, wenn alle Prüfungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllt sind - die Ausbildung werde mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in absehbarer Zeit durch einen Abschluss zu Ende gebracht (BSG, Urteil vom 30.09.2008, B 4 AS 28/07 R, Urteil vom 01.07.2009, Az. B 4 AS 67/08 R).

    Denn jedenfalls war es dem Antragsteller zum Zeitpunkt der ablehnenden Verwaltungsentscheidung im November 2009 mit Rücksicht auf die nur kurze Ausbildungsdauer noch zumutbar, die Ausbildung zu beenden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30.09.2008, Az. B 4 AS 28/07 R; in der dortigen Entscheidung hat das BSG die Zumutbarkeit sogar für einen Fall bejaht, in dem zunächst von der ursprünglich örtlich zuständen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für drei Monate Leistungen nach dem SGB II bewilligt wurden).

    Ergänzend wird auf die Ausführungen des BSG in seiner Entscheidung vom 30.09.2008, Az. B 4 AS 28/07 R hingewiesen, nach denen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürfter junger Menschen vom 26.08.2008 (BGBl I 1728) durch die Neufassung des § 60 Abs. 2 SGB III die Förderungsfähigkeit einer Zweitausbildung eröffnet, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung auf andere Weise nicht erreicht wird.

    Eine Korrektur des fehlerhaften Verwaltungshandelns würde dem Gesetzeszweck zuwiderlaufen, denn das Gesetz verbietet für den ausgeschlossenen Personenkreis die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und lässt eine darlehensweise Gewährung nur bei Vorliegen einer besonderen Härte zu (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.2008, Az. B 4 AS 28/07 R).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - L 7 AS 778/10
    Die Vorschrift stellt allein auf die Förderungsfähigkeit der Ausbildung ab (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 06.09.2007, Az. B 14/7b AS 28/06 R und Urteil vom 30.09.2008, Az. B 4 AS 28/07 R, jeweils m. w. Nachweisen).

    Erforderlich sind vielmehr besondere Umstände des Einzelfalls, die es darüber hinaus als unzumutbar erscheinen lassen, dem Hilfebedürftigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu verweigern (BSG, Urteil vom 06.09.2007, Az. B 14/7b AS 28/06 R m.w.N.).

    Auch bei dieser Fallgruppe muss die Ausbildung kurz vor ihrem Abschluss stehen (BSG, Urteil vom 06.09.2007, Az. B 14/7b AS 28/06 R).

    (BSG, Urteil vom 06.09.2007, Az. B 14/7b AS 28/06 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein besonderer Härtefall zudem dann vorliegen, wenn nur eine nach den Vorschriften des BAföG oder der §§ 60 bis 62 SGB II förderungsfähige Ausbildung objektiv belegbar die einzige Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt darstellt (BSG, Urteil vom 06.09.2007, Az, B 14/7b AS 28/06 R).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - L 7 AS 778/10
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237 = NVwZ 2005, Seite 927).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - L 7 AS 778/10
    Es muss die durch objektive Gründe belegbare Aussicht bestehen - nachweisbar beispielsweise durch Meldung zur Prüfung, wenn alle Prüfungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllt sind - die Ausbildung werde mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in absehbarer Zeit durch einen Abschluss zu Ende gebracht (BSG, Urteil vom 30.09.2008, B 4 AS 28/07 R, Urteil vom 01.07.2009, Az. B 4 AS 67/08 R).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - L 7 AS 778/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu § 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) (BVerwGE 94, 224 ff) ist ein besonderer Härtefall dann anzunehmen, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist und vom Gesetzgeber in Kauf genommen wird.
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